Wiedereintritt bei Krankheit oder Beeinträchtigung

Wenn Menschen krank oder bettlägerig sind, kann der Wiedereintritt auch mit einem Hausabendmahl vorgenommen werden, was mit einem Besuch des Pastors verbunden ist. Ist das Wann und Wie geklärt, benötigen wir noch eine Unterschrift, den Rest regeln wir. Mit Beginn des Folgemonats werden dann auch - sofern eine Einkommensteuer oder Lohnsteuer zu zahlen ist, Kirchensteuern erhoben. Den genauen Betrag kann das Finanzamt im Voraus berechnen. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.kirchenfinanzen. de. Dann - als Mitglied unserer Kirche - können Sie auch alle unsere Dienste in Anspruch nehmen, können kirchlich heiraten, ihre Kinder taufen lassen oder selbst Taufpate werden. Natürlich ist auch eine kirchliche Beerdigung Kirchemitgliedern vorbehalten.

Diese Gottesdienste und anderen Dienste sind dann von Seiten der Kirche kostenlos. Gern beantworten wir Ihre Fragen - melden Sie sich einfach im Pfarrbüro.