Vorbereitung einer Trauung

Der Bund für's Leben...

Ihre Entscheidung füreinander und die Bitte um Gottes Segen stehen im Mittelpunkt dieses Tages und so auch im Mittelpunkt der kirchlichen Trauung. Neben allen anderen Vorbereitungen, soll darum auch die Vorbereitung des Traugottesdienstes besonders bedacht sein. Jede Hochzeit ist ein ganz besonderes Fest.
Wir legen großen Wert darauf, dass die Trauung in der Kirche nicht zu einer Show wird, sondern für Sie beide zum Fest Ihrer Liebe.

Alle Fragen zum Gottesdienst und zur Kirche und den Möglichkeiten der Gestaltung besprechen wir im Traugespräch. Dies findet zwei bis sechs Wochen vor der Trauung statt und es ist gut, sich dafür ausreichend Zeit zu nehmen.

Für Ihre eigene Planung, stellen wir Ihnen hier schon einige grundsätzliche Informationen zur Verfügung.

Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung wählen?

Sagen wir es so: Sie können sich einen Termin wünschen. Wir prüfen dann in Absprache mit dem Stift Fischbeck, ob der Termin und die Uhrzeit möglich ist. Auf angemeldete Führungen und auf Konzerte müssen wir natürlich Rücksicht nehmen. Fragen Sie einfach nach, wir prüfen das dann.
Auf jeden Fall sollten sie den Termin frühzeitig mit dem Pfarrbüro absprechen. In der Karwoche und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.

Ist es möglich, in der Kirche Blumen zu streuen und die Kirche besonders zu schmücken, und kostet das etwas?

Besonderer Blumenschmuck ist in der Stiftskirche möglich. Für das Streuen von Blumen fragen Sie beim Traugespräch nach, denn es sind Besonderheiten zu beachten. (Wir bitten Sie sehr: Verzichten Sie auf das Werfen von Reis oder anderen Lebensmitteln...) Was über den bereits vorhandenen Blumenschmuck auf dem Altar der Stiftskirche hinaus geht, müssen Sie selbst bezahlen und organisieren. Beim Schmücken selbst sind feste Zeiten zu beachten, die vom Stift vorgegeben werden. Dies ist unumgänglich, da das Stift sicher stellen muss, dass Führungen und Konzerte ungestört durchgeführt werden können. In seltenden Fällen, wenn zwei Trauungen zeitnah nacheinander stattfinden, bitten wir die Brautpaare sich abzusprechen.
Die Stiftskirche ein denkmalgeschütztes Gebäude, von daher ist ein verantwortungsvoller Umgang geboten und manche Form des Schmuckes nicht möglich.

Wer entscheidet über die Musik und die Lieder bei der Trauung?

Welche Lieder wir singen, schlagen Sie vor, wir besprechen das im Traugespräch. Unser Kantor (der Kirchenmusiker) sucht Orgelstücke für den Einzug und Auszug aus. Ein paar Hinweise zur Musik zur Trauung  haben wir für Sie zusammengestellt.

Sollten Sie eine Solistin oder einen Solisten an der Hand haben, der für Sie singen oder musizieren soll, so ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für Chöre. Allerdings bedarf dies genauer Absprache mit dem Kantor. Und nicht zu letzt ist zu bedenken, dass die Kirche für Proben oder "Warmspielen" in der Regel nicht zur Verfügung steht.
Sonderwünsche sind dabei oft mit zusätzlichem Aufwand verbunden und leider auch mit Kosten. Das klären wir im Einzelfall.

Musikalisch gesehen, sind uns zwei Dinge wichtig für Ihren Traugottesdienst:
- Wir möchten Gott loben, indem wir gemeinsam singen.
- Wenn möglich, sollte die Musik nicht 'aus der Dose' kommen, sondern live gespielt werden.

Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

Das Fotografieren ist in der Kirche durch das Stift grundsätzlich verboten und es kann im Gottesdienst tatsächlich sehr stören. Wenn aber nur eine Person Fotos macht oder filmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden, wollen wir das möglich machen. Schließlich ist es wichtig, das Sie im Gottesdienst nicht für den Fotografen 'ein schönes Gesicht' machen müssen. Aber das lassen Sie uns im Traugespräch besprechen.
Im Mittelpunkt sollte jedenfalls stets der Gottesdienst und nicht das Fotografieren stehen.

...und Fotos im Kreuzgang oder im Stiftsgarten

das Stift lässt Sie Fotos im Kreuzgang (sozusagen dem Innenhof des Stiftes) machen. In den privaten Stiftsgärten ist das leider nicht möglich. Bitte beachten Sie aber, dass der Küster nicht wegen der Fotos länger bleiben oder eher kommen kann. Da müssen Sie ggf. eine Küsterstunde bezahlen, damit Sie in den Kreuzgang kommen.

Können wir unseren Trauspruch selbst auswählen?

Ja, unbedingt. Das ist normalerweise der Fall. Aber Sie können auch den Pastor bitten, einen Spruch für Sie auszuwählen. Ein Trauspruch ist ein Vers aus der Bibel, der Sie begleiten soll auf ihrem gemeinsamen Weg. Dazu stellen wir Ihnen ein Liste möglicher Trausprüche(Liste im pdf-Format zum Download) bereit. Unter www.trauspruch.de finden Sie weitere.

Dürfen wir selbst bestimmen, wofür die Kollekte bei unserer Trauung verwendet wird?

Ja, wir freuen uns, wenn Sie eine Kollektenverwendung bestimmen. Es muss ein diakonischer oder sozialer Zweck sein - darüber sprechen wir im Traugespräch.

Was kostet die Trauung?

Die kirchliche Trauung ist kostenlos - dafür bezahlen Sie Kirchensteuern.

Da viele Brautpaare gern in der Stiftskirche getraut werden wollen, haben wir jährlich einige Gasttrauungen - also Trauungen von Brautpaaren, die nicht zu unserer Gemeinde gehören. Das ist grundsätzlich möglich. Allerdings macht uns so eine zusätzlich Trauung einigen Mehraufwand. Daher erbitten wir von den Brautpaaren, die nicht zu unser Gemeinde gehören, eine Spende in Höhe von 100 €€.

Wir wollen uns von einem Pfarrer oder einer Pfarrerin trauen lassen, die wir kennen, die aber nicht in Fischbeck arbeitet. Ist das möglich?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sprechen Sie Einzelheiten mit uns ab.

Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?

Nein, das ist nicht möglich. Wenn der Wunsch nach einer kirchlichen Trauung Grund ist, über den Eintritt oder Wiedereintritt in die evangelische Kirche nachzudenken, lassen Sie uns darüber sprechen. Im Internet finden Sie unter www.evangelisch.info weitere Informationen.

Nur einer von uns ist in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?

In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Gehört einer der Ehepartner der evangelischen, der andere Ehepartner einer anderen christlichen Kirche an, kann an der evangelischen Trauung unter Umständen auch ein Geistlicher oder eine Geistliche der anderen Konfession beteiligt werden.
Ist einer der Brautleute evangelisch, der andere nicht in der Kirche, so kann eine kirchliche Trauung gemeinsam gefeiert werden. Unsere Landeskirche bietet in solchen Fällen ausnahmsweise eine evangelische Trauung an. Dahinter steht die Absicht, den Segen Gottes Evangelischen Christen auch dann zuzusprechen, wenn diese einen Juden, eine Muslimin oder einen anders religiösen Menschen heiraten wollen.
Für eine solche Trauung ist ein anderes Traubekenntnis üblich. Das können Sie im Traugespräch klären.

Gibt es eine ökumenische Trauung?

Nein, eigentlich nicht. Aber wenn die Brautleute evangelisch und katholisch sind, also konfessionsverchieden, kann entweder ein evangelischer Traugottesdienst (ggf. mit Beteiligung eines katholischen Priesters) gefeiert werden. Möglich ist auch ein katholischer Gottesdienst (ggf. mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers bzw. einer Pfarrerin), der dann in der Regel in der kathl.  Kirche gefeiert wird. Umgangssprachlich wird dies "ökumenisch" genannt.
Auch hierbei íst es sinnvoll, Details im Gespräch zu klären.

Kann man einen Gottesdienst anlässlich einer Jubelhochzeit feiern?

Ja, es gibt kirchliche Formen, um ein solches Fest zu feiern - nach 25 oder nach 50 oder nach 60 Jahren... Das kann eine schöne und würdige Möglichkeit sein, an die kirchliche Trauung zu erinnern. Fragen Sie im Pfarramt nach.

Datenschutz

Aus ganz verschiedenen Gründen bitten Traupaare darum, die Trauung nicht im Gemeindebrief zu veröffentlichen (im Internet wird sie ohnehin nicht veröffentlicht). Wir bitten Sie, sofern das Ihr Anliegen ist, dies im Traugespräch mitzuteilen.
Da Gottesdienste grundsätzlich öffentlich sind, ist stets die gesamte Gemeinde eingeladen, mit zu feiern. Auf die Abkündigung einer Trauung im Gottesdienst am Folgesonntag wird nur in besonderern Ausnahmefällen verzichtet.