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Die Kirchensteuer

Alle Kirchenmitglieder sind entsprechend ihrem Einkommen an der Finanzierung der Kirche über die Kirchensteuer beteiligt. Je nach Höhe der staatlichen Einkommenssteuer wird die Kirchensteuer prozentual berechnet.

Kirchenaustritte in unserer Gemeinde bewegen uns in jedem einzelnen Fall. Leider findet meistens keine Kommunikation mehr statt. Auch auf freundlich gemeinte Briefe hin, die die Frage nach den Motiven an die Ausgetretenen richtet, gibt es selten Reaktion der Ausgetretenen. In Gesprächen bei verschiedenen Begegnungen äußern ebenfalls Betroffene durchaus ihr Interesse an religiösen Fragen und Lebensdeutungen. Doch religiös leben könne man eben auch ohne Kirchenmitgliedschaft. Offenbar stehen die finanziellen Überlegungen dabei sehr im Vordergrund, wenn das auch niemand gern offen sagt. Aus diesem Grund erscheint uns eine Information zum Thema Kirchensteuer für angebracht.

Wer zahlt eigentlich Kirchensteuer?

Kirchensteuerpflichtig sind nur die Mitglieder, die auch Lohn- und Einkommensteuer zahlen. Dagegen zahlen alle Rentner, Minderjährigen, Sozialhilfeempfänger und die unter einem staatlich definierten Einkommensniveau liegenden Mitglieder keine Kirchensteuer. Damit zahlen z. Zt. nur etwa 35 % der Mitglieder Kirchensteuer. Umso mehr ist die Kirche zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf diese „Verdiener“ angewiesen. Mit einem Kirchenaustritt wird der evangelischen Kirche mehr und mehr die materielle Basis entzogen, obwohl gerade auch von Ausgetretenen deren Dienste ständig in Anspruch genommen werden (wenn z. B. Kinder und nicht verdienende Angehörige in der Kirche bleiben und deren Dienste suchen).

Kirchensteuer konkret

Die Höhe der Kirchensteuer ist von vielen Faktoren abhängig. Maßgeblich das Bundesland - hier Niedersachsen - und die Höhe des zu versteuernden Einkommens. Der Kinderfreibetrag spiel ebenso eine Rolle, wie ein Ehe, in der nur eine Person der evangelischen Kirche angehört. Unter https://www.smart-rechner.de/kirchensteuer/rechner.php finden Sie einen Rechner, der die voraussichtliche Höhe der Kirchensteuer errechnet.

Letztlich muss jede und jeder selbst entscheiden, sich an der Gemeinschaft zu beteiligen. Durch regelmäßige und vor allem berechenbare Einnahmen kann die Kirche langfristig und damit sicher planen. Dies kommt den Gemeinden, den zahlreichen kirchlichen und diakonischen Einrichtungen zugute. Am Ende profitieren die Kirchenmitglieder durch die Teilnahme an der Gemeinschaft und ihren Diensten. So kann natürlich nur Pate werden oder kirchlich getraut werden, wer auch MItglied der Kirche ist. Auch kirchliche Bestattungen sind Kirchenmitgliedern vorbehalten.

Ungeachtet dessen legt die evangelische Kirche Wert darauf, keine Menschen auszugrenzen. Wer in Not ist, wird von den Diensten der evangelischen Kirche genauso unterstützt, wie Kirchemitglieder (etwa in der Notfall-Seelsorge oder in der Lebensberatung).

Geschichtliches

Bis in das 19. Jahrhundert hinein bestritten die Kirchengemeinden ihre Ausgaben durch freiwillige Spenden, Erträge aus kirchlichen Vermögen und durch Naturalien. Durch die Industriealisierung und die wachsenden Städte konnten die Aufgaben gerade in den Städten nicht mehr erfüllt werden, da dort die o. g. Einnahmen fehlten. Als Ausweg aus dieser Finanznot bot der Staat den Kirchen ein eigenes Steuerrecht an. Die Höhe dieser Steuer richtete sich nach dem tatsächlichen Bedarf; sie durfte nur zur Deckung der Kosten für Gottesdienste, Besoldung und Religionsunterricht verwendet werden. Alle weiteren Aufgaben mussten durch Spenden gedeckt werden.
Die spätere Einführung der heute bekannten Kirchensteuer führte dazu, dass sich Kirche und Staat weitestgehend voneinander trennten. Seit 1945 können die Kirchen über die Verwendung ihrer Steuer frei entscheiden.

Von 100,00 € Kirchensteuer gibt die Landeskirche aus für:

Arbeit und Leben in den Kirchengemeinden
(Gottesdienst, Kirchenmusik, besondere Dienste, Personal- und Sachausgaben) = 65,14 €

Diakonie = 7,64 €

Gesamtkirchliche Aufgaben
(Partnerschaften, Mission, Ökumene, Entwicklungsdienst) = 7,91 €

Unterhalt der kirchlichen Gebäude = 3,97 €

Aus- und Fortbildung; Bildungswesen (Unterhalt von Tagungsstätten, evangelische Fachhochschule, evangelische Akademie; Öffentlichkeitsarbeit und Publizistik) = 5,04 €

Allgemeine Finanzwirtschaft
(Versicherungen, EDV, Schuldendienst, etc.) = 6,47 €

Zentrale Leitung und Verwaltung = 3,83 €

 

Dank für Ihre Unterstützung

Mit Ihrem persönlichen Beitrag kann unsere Kirche ihr Angebot finanzieren: Kirchensteuer und  Spenden helfen, die Angebote aufrecht zu erhalten. Und mit kirchlichen Diensten für Menschen da zu sein. Heute und auch in Zukunft. Dafür sagen wir

DANKE!